Tarife
Mitgliedsbeitrag
gilt für |
Tarif in € |
Erwachsene |
30,00 |
Kinder, Jugend bis inkl. 18. Lebensjahr |
10,00 |
Saisonkarte (beinhaltet Mitgliedsbeitrag)
gilt für |
Preis |
Erwachsene |
180,00 |
Ehepartner |
130,00 |
Studenten/Schüler (ab Jg. 2005) |
100,00 |
Jugend (Jg. 2006 - 2008) |
60,00 |
Kinder (Jg 2009 und jünger) |
20,00 |
Unsere Kinder spielen auch heuer wieder zu einem besonders günstigen Tarif. Alle Jahrgänge 2009 und jünger können, sofern sie den Jahresbeitrag von € 20 einbezahlt haben, die ganze Saison spielen. Eine Teilnahme am Training ist nur in Verbindung mit einer Saisonkarte möglich!
Punktekarten
gilt für |
Tarif in € |
Clubmitglieder (12 Stunden) |
90,00 |
Gäste (10 Stunden) |
90,00 |
*gilt für halben Platz
Einzelplatzgebühr
gilt für |
Tarif in € |
ohne Gästekarte |
20,00 |
mit Gästekarte |
18,00 |
Weiter Infos
WICHTIGE INFO für unsere Mannschaftsspieler: Eine Teilnahme am Mannschaftstraining ist grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Saisonkarte möglich. Ohne Saisonkarte ist bei Teilnahme ein Betrag von 10,00 €/Training beim MF zu entrichten.
Jeder Saisonkartenbesitzer bekommt bei fristgerechter Einzahlung einen 10,00 € Gutschein von der Firma Kitzsport, der im Tennisstüberl ausgegeben wird. Die Bespannung der Tennisschläger für Clubmitglieder kostet bei der Firma Kitzsport 15,00 €.
Neumitglieder erlangen erst mit erstmaliger Bezahlung des Mitgliedsbeitrages bzw. Saisonkarte die Mitgliedschaft am Tennisclub Sparkasse Oberndorf. Kinder und Jugendliche können mit Einzahlung des Saisonbeitrages und Einwilligung der(s) Erziehungsberechtigten Vereinsmitglied werden. Die entsprechenden Anmeldeformulare liegen im Tennisstüberl auf.
Es wird gebeten, die Clubgebühren bis zum 20. Mai 2021 einzuzahlen. Der oben angeführte Gutschein der Fa. Kitzsport wird nur bei fristgerechter Einzahlung bis zu diesem Datum ausgegeben! Mitglieder, die bis zu diesem Termin noch nicht ihre Saisonkarte bezahlt haben, müssen die Einzelplatzgebühr ab 21. Mai 2021 im Tennisstüberl entrichten!
Liebe Mitglieder, wir möchten auch darauf hinweisen, dass zumindest der Jahresbeitrag einzuzahlen ist, um weiterhin dem TCO zugehörig zu sein.